Das Insolvenzgericht hat zum 1. August 2026 das offizielle Insolvenzverfahren über die Kulturwerkschule gGmbH eröffnet, die Gläubigerversammlung soll im Oktober stattfinden. Demnach ist es gelungen, den Schulbetrieb für das Schuljahr 2026/27 finanziell abzusichern. Das begrüße ich sehr! Damit wurde Zeit gewonnen, um eine langfristige Lösung zu suchen. Ein unbekannter Spender hat eine größere Summe dafür zu Verfügung gestellt. Ich hätte mir diesbezüglich mehr Transparenz seitens des Insolvenzverwalters und der Geschäftsführung in Richtung Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mir als Gründer der Schule gewünscht. Aber jetzt bin ich erst einmal froh, dass es weitergeht.
Laut Erbbaupachtvertrag fällt mit der Insolvenzeröffnung das Werkstatthaus an die Eigentümerin zurück. Ich fände es großartig, wenn die Schule das Werkstatthaus auch zukünftig nutzen kann. Sobald ein neuer Träger für die Schule gefunden ist, sind Verhandlungen zum Werkstatthaus möglich – allerdings ohne Beteiligung der bisherigen Geschäftsführung bzw. der bisherigen Gesellschafter.
Ich wünsche der Schulgemeinschaft sehr, dass die Idee und das Konzept der Kulturwerkschule weiter fortbestehen werden.