Richtigstellungen zu den Informationen aus der Mail des Leitungskreises vom 12.6.2026
In der Mail des Sekretariats vom 12.06. an Eltern, Sorgeberechtigte und Mitarbeiter:innen stellt Jan Güldemann folgende Sachverhalte falsch dar:
Die Familie Ernst/Hecht übernimmt die alleinige Fortfinanzierung der KWS gGmbH.
Richtig: Die Familie Ernst/Hecht und die Kindervereinigung Dresden werden bei einer positiven betriebswirtschaftlichen Prognose der Schule/Stiftung Darlehen in vorab vereinbarter Höhe zur Verfügung stellen. Ob diese Gelder zur Sanierung ausreichen, muss noch geprüft werden.
Alle anderen Gesellschafter werden sich in der Kulturwerkschule gGmbH nicht weiterführend engagieren.
Richtig: Herr Güldemann und Herr Luther werden als Geschäftsführer ausscheiden. Eine zukünftige Übernahme von Ämtern in Schule und Stiftung ist für alle aktuellen Gesellschafter ausgeschlossen worden.
Die Geschäftsführung wird heute eine aktuelle Liquiditätsplanung erstellen und der Familie Ernst/Hecht und deren Unternehmensberater zur Verfügung stellen.
Richtig: Die Geschäftsführung muss für die Rücknahme des vorläufigen Insolvenzantrages bei Gericht eine aktuelle Liquiditätsplanung mit positiver Prognose erstellen und dem Gericht vorlegen.
Dazu hat sich die Geschäftsführung einen Berater eingekauft. Familie Ernst/Hecht hat diese Liquiditätsplanung nicht zu bestätigen. Das ist alleinig Aufgabe der Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung hat am Freitag die Rücknahme der vorläufigen Insolvenz nicht beantragt.
Sollten die nach der (noch von Familie Ernst/Hecht zu bestätigenden) Liquiditätsplanung notwendigen Mittel durch die Familie Ernst/Hecht auf den Konten der KWS gGmbH bereitgestellt werden und die gekündigten Darlehen revalutiert oder gestundet werden, ist vorgesehen, dass die Geschäftsführung in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter schnellstmöglich, ggf. noch in dieser Woche den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurücknimmt und damit die Trägergesellschaft wieder einen „normalen“ betriebswirtschaftlichen Status erlangt.
Richtig: Familie Ernst/Hecht muss keine Liquiditätsplanung bestätigen (s.o.).
Und es geht nicht um beliebig hohe „notwendige“ Mittel. Es geht um – wie oben beschrieben – vorab fest vereinbarte Beträge von Familie Ernst/Hecht und der Kindervereinigung.
Bislang wurde von der Geschäftsführung angenommen, dass diese Mittel zur Fortführung der Schule ausreichen. Eine Auszahlung erfolgt nicht auf Basis einer Liquiditätsplanung, sondern wenn es eine positive Prüfung der Finanzunterlagen und Finanzplanungen der Geschäftsführung durch externe betriebswirtschaftliche Berater gab und die Insolvenz zurück genommen wurde.
Richtig: Wenn die Geschäftsführung zum Schluss kommt, dass der Grund für die vorläufige Insolvenz nicht mehr besteht, kann sie (und nur die Geschäftsführung kann das tun) den Antrag zurückziehen.
Die Geschäftsführung muss entscheiden: Ob sie das tun sollte, wenn die Aussicht auf Zurücknahme nur für wenige Wochen besteht und dann ggf. erneut Insolvenz angemeldet werden muss. Oder erst, wenn die finanzielle Stabilität auch mittel- und langfristig in Aussicht steht.